AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Firma comdiggi, Inhaberin Marie-Chrisin Jacobs (im Folgenden COMDIGGI) und zwar auch dann, wenn in zeitlich nachfolgenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen von COMDIGGI nicht erneut auf die Einbeziehung dieser AGB hingewiesen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn COMDIGGI sie schriftlich bestätigt.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
2 Angebote und Vertragsschluss
Sämtliche als Angebote bezeichneten Dokumente stellen keine Angebote im Rechtssinne dar; sie sind deshalb stets freibleibend. Verträge kommen erst dann zustande, wenn ein Auftrag oder eine Bestellung des Kunden von COMDIGGI schriftlich oder in Textform bestätigt wird.
3 Leistungen und Leistungsumfang
Die Einzelheiten der von COMDIGGI zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
Sämtliche Leistungen werden ausschließlich als Dienstleistungen erbracht. Dies gilt insbesondere für Consulting, Schulungen, Vorträge, Mentoring, Employer Branding, Social Recruiting, Jobanzeigen, Social Media Management, SEO Marketing, Kampagnen (z.B. SEA-, Ad-Kampagnen) und Konzepterstellungen. Ist auch die Erstellung von Webseiten Vertragsgegenstand, so bleibt es den Parteien unbenommen, insoweit einen konkreten werkvertraglichen Erfolg ausdrücklich zu vereinbaren.
Soweit der Leistungsgegenstand die Erbringung von Webhosting-Leistungen betrifft, ist der Kunde ohne vorherige Zustimmung von COMDIGGI nicht berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. COMDIGGI wird solchen Drittpräsentationen aber zustimmen, sofern ihre eigenen Interessen hiervon nicht berührt werden. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung COMDIGGI nicht berechtigt, Dritten unter Verwendung des ihm von COMDIGGI zur Verfügung gestellten Plattenspeichers kostenlose E-Mail-Dienste anzubieten.
Soweit zur Leistungserbringung Software von Dritten, insbesondere von Microsoft, genutzt werden soll, ist COMDIGGI ausschließlich verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die mit diesen Softwareprodukten erbracht werden können.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann COMDIGGI die Leistungen nach ihrer Wahl an ihrem Firmensitz, remote oder online, beim Kunden oder einem zur Leistungserbringung geeigneten Ort (z.B. für die Fertigung von Fotografien, Videos oder Tonprodukten) erbringen.
4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
Für die Abrechnung nach reinem Aufwand gilt die jeweils bei Inanspruchnahme der Leistung gültige Preisliste von COMDIGGI, die dem Kunden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt wird.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zeitkontigents ist COMDIGGI berechtigt, die weiteren Leistungen auf der Basis einer Abrechnung nach Stundenbasis vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig die Einhaltung der vereinbarten Kontingente zu überwachen. COMDIGGI wird den Kunden jedoch bei einer Überschreibung des vereinbarten Zeitkontingents um mehr als 20% in Textform informieren.
Stundenhonorare werden jeweils je angefangene 10 min. abgerechnet.
Werden vereinbarte Kontingente (z.B. Stundenkontingente) nicht innerhalb des jeweils vereinbarten Kontingentzeitraums abgerufen oder verbraucht (z.B. Stunden eines Monatspaktes) werden diese im Sinne des Paketes fakturiert, doch können nichtverbrauchte Stunden in den Folgemonat übertragen werden. Sie werden jedoch erst dann einer Verrechnung zugeführt, wenn das Kontingent des Folgemonats aufgebraucht ist. Werden so übertragene Stunden auch im Folgemonat nicht benötigt, ist eine weitere Übertragung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.
Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
5 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
6 Software
Ist es zur vertragsgerechten Leistungserbringung erforderlich, dass COMDIGGI dem Kunden Drittanbieter-Software überlässt, so gilt die Überlassung für die Laufzeit des Vertrags zum vereinbarten Gebrauch gemäß dem Einzelvertrag.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses mit COMDIGGI erlöschen alle eingeräumten Nutzungsrechte an der bereitgestellten Software und der Kunde ist dazu verpflichtet alle Installationen der bereitgestellten Software zu entfernen und sämtliche Kopien dieser zu löschen, dies gilt insbesondere für Software, die dem Kunden zum Download und zur lokalen Installation bereitgestellt wurde. Auf Anforderung durch COMDIGGI wird der Kunde die Löschung der Software binnen 7 Werktagen bestätigen.
Im Übrigen gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Drittanwendersoftware sowie die sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Internet frei zugänglich sind oder auf Anfrage von COMDIGGI zur Verfügung gestellt werden.
Ist es erforderlich, dass COMDIGGI zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung auf Software zugreift, die vom Kunden beigestellt werden, räumt der Kunde COMDIGGI das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, aber an Subunternehmer unterlizenzierbare, örtlich auf den jeweiligen Standort der IT-Infrastruktur und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die vom Kunden auf der bereitgestellten IT-Infrastruktur eingesetzte Software bzw. einzelne Elemente derselben (hierzu zählen ebenfalls z.B. Lichtbilder oder Marken) und die vom Kunden auf der bereitgestellten IT-Infrastruktur gespeicherten Daten und Inhalte im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen. Vervielfältigungen und die Nutzung der angefertigten Kopien dürfen vor allem zu Sicherungs- und Backup-Zwecken vorgenommen werden.
7 Internetdomains
Soweit Gegenstand der Leistungen von COMDIGGI auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird COMDIGGI gegenüber der Registry lediglich als Vermittlerin tätig. Durch Domainvergabe-Verträge wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
COMDIGGI übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Auftrag des Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain der von COMDIGGI vergebenen Subdomains.
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen und Gewissen durch Registrierung und Konnektierung des Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde verpflichtet sich, COMDIGGI von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domains freizustellen.
Der Kunde stellt sicher, dass im Falle der Vertragsbeendigung seine Domains unverzüglich in die Verwahrung eines neuen Providers übergehen oder dass er auf die Domain verzichtet. Zum Übergang auf einen neuen Provider kann der Kunde insbesondere einen Antrag auf Konnektivitäts-Koordination (KK-Antrag) stellen. COMDIGGI ist berechtigt, KK-Anträgen erst dann stattzugeben, wenn sämtliche offene Forderungen gegenüber dem Kunden beglichen sind.
Sollte nicht spätestens 30 Tage nach Vertragsende ein KK-Antrag bei COMDIGGI eingegangen sein, kann COMDIGGI die Domain des Kunden nach seinem Ermessen an die zuständige Registry zurückgeben oder endgültig dekonnektieren.
8 Beauftragung Dritter
COMDIGGI darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass COMDIGGI hierdurch aus seiner Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.
9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist, gilt:
Sofern der Kunde COMDIGGI Texte, Bilder oder sonstige Inhalte, Sachen. Software oder Rechte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese frei von Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte, Recht am Bild, Marken und Kennzeichenrechte) sind und nicht gegen sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass COMDIGGI gesetzlich nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. COMDIGGI ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. COMDIGGI wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Vertrag – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Leistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese COMDIGGI rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann COMDIGGI nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder mit einem Platzhalter versehen. Ein Anspruch auf Verschaffung der Rechte an dem verwendeten Bildmaterial besteht nicht. COMDIGGI ist insoweit auch nicht verpflichtet, die Kosten einer etwaigen Beschaffung mit einem ggfs. genannten Budget des Kunden abzugleichen.
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist COMDIGGI gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann COMDIGGI dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Der Kunde steht im Wege einer selbständigen Garantie gegenüber COMDIGGI dafür ein, dass er durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch COMDIGGI veranlassten Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Infrastrukturnutzung und -inhalte, nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (bspw. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstößt.
Wird COMDIGGI von Dritten wegen etwaiger Rechtsverletzungen, die diese aufgrund des Kunden, insbesondere wegen der Infrastrukturnutzung und -inhalte des Kunden geltend machen, in Anspruch genommen, so wird der Kunde COMDIGGI unverzüglich freistellen, COMDIGGI bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten und COMDIGGI von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraussetzung dafür ist, dass COMDIGGI den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommenden Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
Wird COMDIGGI aufgrund des Kunden, insbesondere wegen der Infrastrukturnutzung und -inhalte des Kunden von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz wegen Verstoßes gegen rechtliche Vorschriften in Anspruch genommen, stellt der der Kunde COMDIGGI unverzüglich und vorbehaltlos von Schäden (Ordnungsmittel, Vertragsstrafen, Kosten einer außergerichtlichen Streitbeilegung etc.) wegen Verletzung von rechtlichen Vorschriften frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Verletzung nicht auf einem eigenen oder ihm zuzurechnenden Verhalten beruhen.
10 Laufzeit/Kündigung
Für die Laufzeit von Verträgen ist die Auftragsbestätigung von COMDIGGI maßgeblich.
Sofern nichts anderes vereinbart, werden sämtliche Verträge mit Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam und werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist einen (1) Monat zum Ende eines laufenden Monats. Wird der Vertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform.
Die Beendigung, einschließlich des Abbruchs, von Verträgen lässt alle bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Ansprüche unberührt; dies gilt insbesondere für Vergütungsansprüche von COMDIGGI für bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Dienstleistungen.
Bei Beendigung des Vertrags sind sämtliche vertraulichen Informationen der Parteien der jeweils offenlegenden Partei nach Aufforderung unverzüglich zurück zu gewähren oder auf Wunsch der jeweiligen offenlegenden Partei zu vernichten und die Vernichtung nach Aufforderung entsprechend nachzuweisen zu bestätigen. Hiervon ausgenommen sind Vervielfältigungen der vertraulichen Informationen, welche routinemäßig zur Sicherung für den Fall eines Datenverlustes angefertigt werden (Back-up-Sicherungen), sowie solche vertraulichen Informationen und Vervielfältigungen derselben, die zur Wahrung gesetzlicher oder behördlicher Aufbewahrungspflichten oder interner Compliance Regelungen der empfangenden Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen erforderlich sind. Solche vertraulichen Informationen werden nach Wegfall des Grundes zur Aufbewahrung vernichtet.
11 Geistige Eigentumsrechte / Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
Alle beim Abschluss von Verträgen mit COMDIGGI vorhandenen geistigen Eigentumsrechte verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Vertragspartei.
Sämtliche von COMDIGGI und den von COMDIGGI eingesetzten Personen in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Erbringung von Leistungen erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Arbeiten, inklusive aller Notizen, Pläne, Formeln, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen, Erfindungen, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster und sonstige Ergebnisse stehen dem COMDIGGI zu, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Vorsorglich räumt der KUNDE COMDIGGI hieran das ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare und in jeder Hinsicht unbeschränkte Verwertungs- und Nutzungsrecht für alle bekannten und noch unbekannten Verwertungs- und Nutzungsarten ein. Dazu gehört insbesondere das Recht, die genannten Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung des Kundend zu vervielfältigen, auf Bild-, Ton- und Datenträger zu übertragen, zu verbreiten, zu bearbeiten, umzugestalten oder zu übersetzen und in abgeänderter Form oder im Original zu veröffentlichen und zu verwerten. COMDIGGI ist ferner ohne gesonderte Zustimmung für jeden Einzelfall befugt, dieses Recht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen oder anderen Nutzungsrechte einzuräumen. Das Gleiche gilt für etwaige Rechtsnachfolger. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nach der Beendigung dieses Vertrages zeitlich unbeschränkt fort. Für die Behandlung von Urheberrechten an Computerprogrammen sind die Regelungen in den §§ 69a - 69g Urheberrechtsgesetz ergänzend anzuwenden. COMDIGGI nimmt die Rechteübertragung hiermit an.
Ungeachtet der vorstehend geregelten Rechtseinräumung bleibt COMDIGGI berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung gewonnene, nicht geheimhaltungsbedürftige Kenntnisse für andere Kundenaufträge zu verwenden und weiter zu entwickeln.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde COMDIGGI ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist COMDIGGI dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist COMDIGGI berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise, z.B. im Footer und im Impressum der von COMDIGGI erstellten Vertragsgegenstände zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
12 Video und Fotografie
Die Erstellung von Videos, Tonprodukten (Podcast etc.) sowie die Anfertigung von Fotografien erfolgen ausschließlich als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. COMDIGGI schuldet insbesondere kein werkvertragliches Ergebnis.
Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Kunde anerkennt aber, dass es sich bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. COMDIGGI schuldet daher ausschließlich die Erstellung solcher Fotografien, Videos und Tonprodukten, die nach deren eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Ansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht offensichtlich rechswidrig sind, etwa weil sie gegen die guten Sitten verstoßen, oder zu Hass oder sonstigen Rechtsverletzungen aufrufen.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bearbeitung der erstellten Fotografien, Videos und Tonprodukten; eine vollständige Neuerstellung ist jedoch ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
Sofern der Kunde für die Erstellung der geschuldeten Leistung Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird COMDIGGI den Kunden zur Freigabe des Werks auffordern.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann COMDIGGI verlangen, dass auf den erstellten Leistungen ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
Soweit nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. § 31 Abs. 5 UrhG gilt entsprechend.
13 Social Media, Recruiting und Kampagnen
Soweit Social Media Management Leistungen, SEO-Markting, Recruiting Maßnahmen und/oder sonstige Kampagnen vereinbart sind schuldet COMDIGGI ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von COMDIGGI das vom Kunden zu vertretende und in seiner alleinigen Verantwortung stehende Ergebnis positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste, Anzah oder Qualität von Bewerbungen etc.) wird im Rahmen Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
Bei beauftragten Recruiting-Maßnahmen wird keine Personalvermittlung geschuldet.
COMDIGGI hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf Auslagen, die sei im Rahmen der Leistungserbringung hat.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vorgelegten Texte, vorgeschlagene Key- oder AdWords oder sonstige von COMDIGGI vorgelegten Dokumente, Texte oder individuell gefertigten Fotografien, Ton- und Videoaufnahmen eigenverantwortlich auf eine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen hin zu prüfen. COMDIGGI ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords oder sonstigen rechtsrelevanten Formulierungen zu überprüfen. COMDIGGI wird insoweit alle erarbeiteten Vorschläge dem Kunden zur Prüfung und Freigabe vorlegen. Sofern COMDIGGI insoweit eine Auskunfts- oder sonstige Mitwirkungspflicht trifft, wird COMDIGGI dieser umgehen nach Aufforderung nachkommen.
14 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann COMDIGGI verlangen, dass die Abnahme in förmlich erfolgt; die förmliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn COMDIGGI den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die COMDIGGI dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
15 Mängelansprüche
Die Leistungen von COMDIGGI unterliegen ausschließlich der gesetzlichen Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Soweit COMDIGGI unmittelbar auf Schadenersatz haftet, gelten die Bestimmungen unter Ziffer 17(Haftungsregelungen) entsprechend.
Soweit COMDIGGI das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung zusteht, stellt COMDIGGI den vertragsgemäßen Zustand nach Wahl von COMDIGGI durch Neulieferung oder Nachbesserung gemäß des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und vertraglich vereinbarten Funktionalität her.
Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen in den Vertragsunterlagen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden von COMDIGGI nicht abgegeben.
Mängelansprüche nach diesem Vertrag verjähren in einem Jahr nach Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch COMDIGGI resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
Im Übrigen sind mögliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung auf Schadensersatz nach den nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 17.
16 Support
Der Support von COMDIGGI ist während der regulären Geschäftszeiten (werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr) per Telefon, E-Mail und Fax erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten steht dem Kunden nur Support zur Verfügung, wenn eine entsprechende Serviceoption durch den Kunden gebucht wurde oder diese explizit in dem jeweiligen Angebot genannt wird.
Kostenpflichtige Supportleistungen werden gemäß gültiger Preisliste nach Aufwand abgerechnet.
17 Haftungsregelungen
In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet COMDIGGI Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:
a) COMDIGGI haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen;
b) Die Haftung für Vermögensschäden, die aus leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren, ist je Schadensfall begrenzt auf EUR 100.000,- (typische vorhersehbare Schadenshöhe) und auf EUR 500.000,- pro Jahr. COMDIGGI hat eine Vermögenschadensversicherung, welche die typische vorhersehbare Schadenshöhe abgedeckt. Der Kunde ist berechtigt jederzeit schriftlich oder in Textform auf eine Erhöhung des typischen vorhersehbaren Schadens hinzuweisen und COMDIGGI ist verpflichtet, gegen entsprechende Erhöhung des Entgelts, eine entsprechend höhere Deckung der Vermögensschadensversicherung zu besorgen. Ist eine solche Erhöhung nicht möglich oder lehnt der Versicherer von COMDIGGI die Erhöhung ab, steht dem Kunden ein binnen 14 Tagen auszuübendes Sonderkündigungsrecht zu. Wird dieses Sonderkündigungsrecht nicht oder nicht fristgerecht ausgeübt, wird das Vertragsverhältnis zu unveränderten Konditionen fortgesetzt.
c) In allen übrigen Fällen ist die Haftung von COMDIGGI vorbehaltlich der weiteren Regelungen in dieser Ziffer 17ausgeschlossen.
Der Einwand des Mitverschuldens bleibt den Parteien jeweils vorbehalten. Die Haftung von COMDIGGI für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
Sofern die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMDIGGI.
Der Kunde stellt COMDIGGI von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen COMDIGGI aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
18 Haftung bei Datenverlust
Ist der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich, haftet COMDIGGI bei Verlust von Daten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
Besteht die Leistung von COMDIGGI in der Zurverfügungstellung von Infrastruktur oder Services oder sonstigen Plattform- oder Cloud-Diensten, insbesondere bei Software-as-a-Service, Webhosting oder Infrastructure-as-a-Service, ist ausschließlich der Kunde für den sicheren und rechtskonformen Betrieb der Infrastruktur und der Services verantwortlich.
19 Höhere Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt, die COMDIGGI die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet COMDIGGI nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Telekom auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
Sobald feststeht, dass die Leistungsbehinderung durch höhere Gewalt länger als 6 (sechs) Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
20 Datenschutz und Geheimhaltung
COMDIGGI verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Über alle COMDIGGI bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden wird COMDIGGI bis zu 6 Monaten über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.
Alle von COMDIGGI beauftragten Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichtet.
Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von COMDIGGI zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
21 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
COMDIGGI ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an einen Dritten zu übertragen. Ist der Kunde Unternehmer, so kann er die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit COMDIGGI nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so steht ihm das Recht zur Aufrechnung steht nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ausgenommen hiervon sind Gegenforderungen aus demselben Rechtsverhältnis.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag beruhenden Ansprüchen ist für Unternehmer nach § 14 BGB ausgeschlossen.
22 Loyalitätsklausel
Sollte ein Vertrag zwischen dem Kunden und COMDIGGI für die eine oder andere Partei durch unvorhergesehene Schwierigkeiten nicht in der vereinbarten Weise eingehalten werden können, so werden sich die Parteien in loyaler Weise über die nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebotene Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse unverzüglich zu verständigen suchen.
In gleicher Weise werden die Parteien verfahren, wenn die Regelung anderer, im Vertrag nicht vorhergesehener Tatbestände, insbesondere behördliche Vorschriften und Auflagen, zusätzliche Vereinbarungen notwendig machen.
23 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von COMDIGGI mit der Maßgabe, dass COMDIGGI auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.
24 Anwendbares Recht
Auf die zwischen COMDIGGI und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen ist ausschließlich deutsches materielles Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.
25 Schriftform
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur deren Wirksamkeit der Textform, sofern sich aus dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt.
Stand 2/2022